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Channel: Petitionen – Beate Müller-Gemmeke
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Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss: Soforthilfen für Soloselbstständige

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Die Corona-Pandemie sorgt für unterschiedliche Härten. Manche Menschen haben durch sie bereits ihre Arbeit verloren, andere halten sich mit Kurzarbeitergeld über Wasser. Für viele Solo-Selbstständige dauert der berufliche Lockdown schon seit März an und doch kommen die Hilfen bei ihnen nicht an. Das moniert auch der Verband der Gründer und Selbständigen mit seiner Petition an den Bundestag. Mehr als 58.000 Menschen unterstützten diese Petition. Deshalb fand hierzu eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss statt.

Für kleine Selbstständige haben die Corona-Maßnahmen sehr konkrete Auswirkungen. Denn sie tragen die damit verbundenen Kosten überproportional selbst. Die finanziellen Einbußen von Soloselbstständigen liegen nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Schnitt 15-mal so hoch wie bei Angestellten. Und das wird Konsequenzen haben, meinte Dr. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbständigen in der öffentlichen Anhörung im Bundestag. Er rechnet damit, dass viele kleine Geschäfte aufgeben werden. Die Vielfalt in den Städten werde verloren gehen. Und wenn im kommenden Jahr irgendwann wieder kulturelle Veranstaltungen stattfinden dürften, sei es fraglich, ob es noch genügend Dienstleister gebe, die dafür die ganze Hintergrundarbeit erledigen könnten.

Lutz monierte, es sei im März unbürokratische und schnelle Hilfe versprochen worden, doch die sei nicht angekommen. Denn anders als jetzt bei den Novemberhilfen teils möglich, durften die ersten Unterstützungsleistungen nur für reine Betriebskosten ausgegeben werden. Wer das Geld für seinen Lebensunterhalt genutzt hat, sieht sich heute oft mit einer Anzeige und einem drohenden Betrugsverfahren konfrontiert. Für den Lebensunterhalt, so das Credo der Bundesregierung, gebe es doch Hartz IV.  Der Anteil der Solo-Selbständigen, die Hartz IV beantragt haben, ist seit März aber nur von 0,8 % auf 8 %  gestiegen. D.h. die meisten Solo-Selbständigen leben derzeit von eigenen Rücklagen.

Die Solo-Selbstständigen fordern daher einen Neustart, wenn es um Unterstützung und Hilfen in den Zeiten der Pandemie geht. Und den fordern wir Grüne auch. In unserem Antrag zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft und der Soloselbstständigen in der Corona-Krise wollen wir, dass die Lebenshaltungskosten von Soloselbständigen und Kleinunternehmer:innen pauschal mit einem fiktiven Unternehmerlohn von 1.200 Euro monatlich übernommen werden, und zwar zukünftig und auch rückwirkend bei der Anrechnung der bereits ausgezahlten Sofort- und Überbrückungshilfen. Außerdem sollen die Kosten für die Krankenversicherungen bei Soloselbständigen übernommen werden.


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